Ausfallzeiten ♦ Auslassungen („beredtes Schweigen”) ♦ Ausstellungsdatum / Datum ♦ Dauer ♦ Elternzeit ♦ Ermittlungsverfahren ♦ Insolvenz ♦ Nachfragen ♦ Schlussfloskel ♦ Unterschrift ♦ Verlust des Arbeitszeugnisses ♦ Zufriedenheitsfloskel / Gesamturteil ♦ Zwangsvollstreckung ♦ Zwischenzeugnis ♦
„Das Angebot des Arbeitgebers in einem Arbeitszeugnis, für Nachfragen der Arbeitsqualität des Arbeitnehmers zur Verfügung zu stehen, verstößt gegen § 109 Abs. 2 S. 2 GewO und ist ersatzlos zu streichen.“ (Arbeitsgericht Herford, 2 Ca 1502/08)
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