Ausfallzeiten ♦ Auslassungen („beredtes Schweigen”) ♦ Ausstellungsdatum / Datum ♦ Dauer ♦ Elternzeit ♦ Ermittlungsverfahren ♦ Insolvenz ♦ Nachfragen ♦ Schlussfloskel ♦ Unterschrift ♦ Verlust des Arbeitszeugnisses ♦ Zufriedenheitsfloskel / Gesamturteil ♦ Zwangsvollstreckung ♦ Zwischenzeugnis ♦
„Soweit ein Zeugnis nach § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO unter anderem Angaben zur Dauer der Tätigkeit enthalten muss, ist damit die Dauer des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses gemeint.“ (Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 1419/08)
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