Ausfallzeiten ♦ Auslassungen („beredtes Schweigen”) ♦ Ausstellungsdatum / Datum ♦ Dauer ♦ Elternzeit ♦ Ermittlungsverfahren ♦ Insolvenz ♦ Nachfragen ♦ Schlussfloskel ♦ Unterschrift ♦ Verlust des Arbeitszeugnisses ♦ Zufriedenheitsfloskel / Gesamturteil ♦ Zwangsvollstreckung ♦ Zwischenzeugnis ♦
„Ein titulierter Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses aus einem beendeten Arbeitsverhältnis ist auch im Fall einer nachfolgenden Insolvenzeröffnung weiterhin gegen den bisherigen Arbeitgeber vollstreckbar.“ (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 16 Ta 571/03 )
„Der Insolvenzverwalter ist nur dann zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer nach Insolvenzeröffnung weiterbeschäftigt wurde.“ (Landesarbeitsgericht Nürnberg, 2 Ta 137/02)
Arbeitszeugnisgenerator.de bietet keine Rechtsberatung an, es werden lediglich Urteile zitiert. Bei rechtlichen Fragen wird empfohlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.