Ausfallzeiten ♦ Auslassungen („beredtes Schweigen”) ♦ Ausstellungsdatum / Datum ♦ Dauer ♦ Elternzeit ♦ Ermittlungsverfahren ♦ Insolvenz ♦ Nachfragen ♦ Schlussfloskel ♦ Unterschrift ♦ Verlust des Arbeitszeugnisses ♦ Zufriedenheitsfloskel / Gesamturteil ♦ Zwangsvollstreckung ♦ Zwischenzeugnis ♦
„Zur Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses ist der Arbeitgeber nur auf Verlangen des Arbeitnehmers verpflichtet. Verlangt der Arbeitnehmer erst einige Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Zeugnis, so ist dieses nicht auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses rückzudatieren.“ (Arbeitsgericht Saarlouis, 1 Ca 1355/04)
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