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Arbeitszeugnisse schnell und einfach erstellen

Das Arbeitszeugnis

Anders als in den meisten anderen Ländern ist das Arbeitszeugnis in Deutschland ein rechtlich verankertes Dokument, zu dem es zahlreiche Vorschriften und vor allem auch zahlreiche zu beachtende Gerichtsurteile gibt. Das Arbeitszeugnis hat in Deutschland eine lange Tradition: Verschiedene Formen von Arbeitszeugnissen waren schon seit dem 16. Jahrhundert üblich, und seit 1900 wird der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Durch seine feste rechtliche Stellung ist das Arbeitszeugnis daher für eine erfolgreiche berufliche Karriere von großer Bedeutung.

Generell unterscheidet man zwischen zwei Zeugnistypen: dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält bloß die Personalien des Arbeitnehmers sowie die Dauer und gegebenenfalls Art der Beschäftigung. Eine Beurteilung gibt es nicht. Anders beim qualifiziertem Zeugnis: Dieses enthält Bewertungen der Leistung und Führung des Arbeitnehmers. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis soll also potentiellen zukünftigen Arbeitgebern ermöglichen, sich einen Eindruck von deren vorherigen Tätigkeit des Arbeitnehmers und dessen Qualifikation, Verhalten und Leistung zu verschaffen.

Grundsätze

Generell gelten für deutsche Arbeitszeugnisse folgende Grundsätze:

Rechtssprechung

Zudem wurden in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten viele Urteile durch Gerichte gefällt, die sich auf die Zeugnispraxis ausgewirkt haben. Einige davon können Sie unter Gerichtsurteile finden. Viele Urteile lassen auf skurrile Streitigkeiten schließen und sind ein Indiz dafür, wie erbittert Arbeitnehmer und Arbeigeber um einzelne Formulierungen kämpfen. Insbesondere für Arbeitnehmer ist in solchen Situationen die Wahl des passenden Anwalts und eventuell eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.

Formulierungen

In der Praxis und Rechtssprechung haben sich typische Formulierungen für die verschiedenen Beurteilungsgebiete etabliert. Weithin bekannt ist beispielsweise, dass "stets zur vollsten Zufriedenheit" des Arbeitgebers erfüllte Leistungen der Note 1 entsprechen, während "Bemühungen" eher negativ zu werten sind (siehe oben). Generell lässt sich sagen, dass die Kombination aus "stets" oder "jederzeit" mit Beschreibungen wie "hervorragend" oder "äußerst erfolgreich" der Note 1 entsprechen - weitere Hinweise finden Sie hier. Da die gängigen Formulierungen etabliert sind, brauchen Sie mit dem Arbeitszeugnis-Generator nur wenige Mausklicks, um ein vollständiges qualifiziertes Zeugnis zu erstellen. Die Kanzlei Hasselbach bietet einen Überblick über gängige Formulierungen in Arbeitszeugnissen.

Übersetzbarkeit des Arbeitszeugnisses

Die umfangreiche und gleichzeitig komplizierte Gesetzgebung und Rechtssprechung führt dazu, dass deutsche Arbeitszeugnisse nur bedingt in andere Sprachen übersetzbar sind. Wer beispielsweise "vollste Zufriedenheit" für ein englischsprachiges Zeugnis mit "fullest satisfaction" übersetzt, verursacht bei Lesern allenfalls Stirnrunzeln. In englischsprachigen Empfehlungsschreiben werden in der Regel nur die besonders positiven Aspekte herausgestellt, ohne besondere Formulierungsvorgaben wie für deutsche Zeugnisse. Zusätzlich ist in der Regel die Aufforderung enthalten, bei Fragen Kontakt mit dem Aussteller des Schreibens aufzunehmen (was nach deutscher Rechtsprechung beispielsweise strikt untersagt ist, siehe Gerichtsurteile: Nachfragen). Bei e-fellows.net findet man eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zu englischsprachigen Arbeitszeugnissen und Referenzschreiben.

Arbeitszeugnisgenerator.de bietet keine Rechtsberatung an, es werden lediglich Urteile zitiert. Bei rechtlichen Fragen wird empfohlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.