Das Arbeitszeugnis hat in Deutschland eine lange Tradition und ist ein streng festgelegtes Dokument, das gesetzlichen Vorschriften unterliegt. Neben der strengen Form besitzt es auch eine Art „Geheimsprache“, die nur diejenigen richtig verstehen, welche sie beherrschen. Falls Sie als Unternehmer einmal in die Verlegenheit geraten, ein Arbeitszeugnis erstellen zu müssen (und das werden Sie), sollten Sie dies wissen.
Auch wenn Sie nur einen Angestellten in Ihrem Kleinunternehmen beschäftigen, wird es irgendwann dazu kommen, dass Sie ein Arbeitszeugnis schreiben müssen. Denn nicht nur in dem Fall, das Sie ein Arbeitnehmer verlässt, kommt diese Aufgabe auf Sie zu. Auch ein Praktikant, eine Aushilfe und ein Mini-Jobber können per Gesetz auf ein Arbeitszeugnis bestehen. Neben dem Arbeitszeugnis muss in bestimmten Fällen auch ein Zwischenzeugnis erstellt werden.
Der plausibelste Fall ist immer noch, dass der Arbeitnehmer gekündigt hat oder von Ihnen gekündigt wurde. Dann gilt: Selbst wenn Sie sich nicht im Guten getrennt haben, müssen Sie bei der Wahrheit bleiben und Ihre Beurteilung wohlwollend formulieren. Das Arbeitszeugnis darf nicht zum Hindernis auf dem Berufsweg Ihres Angestellten werden. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, benutzen Sie einschlägige Formulierungen. Denn in Praxis und Rechtsprechung sind Ausdrücke für bestimmte Beurteilungsgebiete üblich, die eine Art „Code“ darstellen und in Noten zu übertragen sind.
Note | Formulierung |
Eins |
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Zwei |
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Drei |
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Vier |
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Fünf |
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Sechs |
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Trotz dieser Geheimsprache muss die Beurteilung von Leistung und Verhalten für Dritte, das heißt für neue Arbeitgeber, nachvollziehbar und vollständig beschrieben werden. Hat sich der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers im Beschäftigungszeitraum mehrfach verändert, müssen alle Tätigkeiten genannt und beurteilt werden.
Ein Zeugnis ist ein offizielles Dokument, das Leistung und Verhalten beurteilt und dokumentiert. Daher muss es bestimmte Informationen enthalten.
Darüber hinaus muss es in Schriftform auf firmeneigenem Papier verfasst sein. Es muss von der richtigen Person unterschrieben sein und dem Arbeitnehmer auf angemessenem Weg übermittelt werden, das heißt nicht per Fax oder Email. Überprüfen Sie vor Übergabe des Zeugnisses seine Richtigkeit und Vollständigkeit. So gewährleisten Sie seine Rechtmäßigkeit und vermeiden eventuelle Unstimmigkeiten mit Ihrem Arbeitnehmer. Weitere Tipps rund um das Erstellen von Arbeitszeugnissen finden Sie hier.
Arbeitszeugnisgenerator.de bietet keine Rechtsberatung an, es werden lediglich Urteile zitiert. Bei rechtlichen Fragen wird empfohlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.